Landesgeneralversammlung (LGV)

Die Landesgeneralversammlung ist das oberste willensbildende Organ der Landesorganisation.

Die LGV ist eine Mitgliederversammlung und tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, dass seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat. Sie wählt die landesweiten Wahlvorschläge und beschließt vorwiegend das Parteiprogramm und die Mitglieder der Organe.

Landesgeneralversammlungen

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Die Landesgeneralversammlung ist das oberste willensbildende Organ der Landesorganisation.

Die LGV ist eine Mitgliederversammlung und tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, dass seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat. Sie wählt die landesweiten Wahlvorschläge und beschließt vorwiegend das Parteiprogramm und die Mitglieder der Organe.

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