Überwachungsinfrastruktur bedroht Zukunft der Demokratie!

Regierung ignoriert Bürgeranliegen

„Alle reden groß von Bürgerbeteiligung – aber wie heute die Bedenken von über hunderttausend Bürgern im Justizausschuss des Parlaments hinter verschlossenen Türen vom Tisch gewischt wurden, ist eine Verhöhnung der Demokratie“, ärgert sich Lukas Daniel Klausner, Mitglied im Bundesvorstand der Piratenpartei.

Laut dem Blog des grünen Justizsprechers und NR-Abgeordneten Albert Steinhauser fanden die Kritiker unter den ExpertInnen deutliche Worte. So wies Richard Kreissl vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie darauf hin, dass die rechtsstaatliche Notwendigkeit von Terrorparagraphen gering ist und man zu Recht von „Polizeistaat in der Schublade oder Stasi 2.0“ reden dürfe. Dr. Kichling vom Max-Planck-Institut stellte überhaupt in Frage, ob die EU eine rechtsstaatliche Grundlage für die Erlassung der Richtlinie gehabt hat. Der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Dr. Leopold Hirsch fasste seine Position so zusammen: „Kriminelle wissen, wie man Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung umgeht. Getroffen werden mehrheitlich unbescholtene Bürger.“

„Weder wird sich Österreich auf EU-Ebene für die Aufhebung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung einsetzen, noch werden unsere Terrorismusgesetze auf ihre Wirksamkeit überprüft. Das Ergebnis würde wohl zu peinlich ausfallen“, vermutet André Igler, ebenfalls Mitglied im Bundesvorstand. Wie der Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums Gottfried Strasser mitteilte, wurden ihm bis zum gestrigen Tag 188 Abfragefälle vorgelegt. „131 Anfragen betrafen normale Polizeiarbeit, die auch mit den bisher üblichen Methoden gelöst werden können. Verkauft wurde uns die Vorratsdatenspeicherung schließlich als Instrument zur Terrorbekämpfung. Als dieses wird es offensichtlich nicht eingesetzt.“

Ein Vertreter des Justizministeriums hat im Hearing überdies bestätigt, dass man darüber nachdenke, in Zukunft auch bei Urheberrechtsverletzungen auf Vorratsdaten zuzugreifen. „Dieses Vorgehen bestätigt unsere von Anfang an gehegten Befürchtungen, dass Überwachung, einmal eingeführt, stets schleichend ausgeweitet wird“, so Christopher Clay, ebenfalls Mitglied des Bundesvorstands.

„Vor 30 Jahren musste die Grünbewegung die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass wir drauf und dran waren, unseren ökologischen Lebensraum für immer zu zerstören. Heute ist es unsere Aufgabe, aufzustehen und zu warnen: Wir verbauen uns mit Überwachungs- und Zensurinfrastruktur nachhaltig den Weg zu einer offeneren Gesellschaft und einer besser funktionierenden Demokratie“, betont Clay.

II. Landesgeneralversammlung Kärnten

Einladung zur Zweiten Landesgeneralversammlung 2012
der
Piratenpartei Kärnten

Wann: Sonntag, 16.12.2012
Beginn: Einlass 9h, Beginn 10h, Ende spätestens ~16h
Wo: Hirter Botschaft, Klagenfurt, Bahnhofstraße 44
Hiermit sind alle Mitglieder der Piratenpartei Landesorganisation Kärnten herzlich eingeladen, am Sonntag, 16.12.2012 an der zweiten Landesgeneralverammlung 2012 (LGV 2012-2) der Piratenpartei Kärnten teilzunehmen. Natürlich sind auch Piraten aus anderen Bundesländern herzlich willkommen.

Diese LGV dient vor allem der Vorbereitung für die kommende Landtagswahl. Wir wollen uns für die Landtagswahl vorbereiten.

Es sind alle Piraten der Piratenpartei Kärnten dazu eingeladen, Programmanträge und andere Anträge per E-Mail lgf-kaernten@piratenpartei.at

oder im Forum im Unterpunkt Kärnten Thema LGV-Kärnten https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=1318 einzureichen.

Alle Anträge werden von der Landesgeschäftsführung bzw. der AG Programm Kärnten im Wiki gesammelt. In der Woche vor der LGV werden im LiquidFeedback (LQFB) alle Anträge, die noch nicht im LQFB waren, zur Einholung eines Meinungsbildes eingestellt. Die geltenden Fristen für Anträge und Kandidaturen findest Du weiter unten.

Auf Grund der Ereignisse in der Kärntner Landespolitik wird auch die zweite Landesgeneralversammlung der Piratenpartei Kärnten mit verkürzten Fristen einberufen. Laut der aktuellen Landesgeschäftsordnung §4 (11) gelten die verkürzten Fristen „… für LGV aufgrund des bereits begonnenen Wahlkampfs für die LGV am 14. September …“, wie auch im Protokoll geschrieben steht. Dabei handelt es sich möglicherweise um eine Formfehler, da es im passende Antrag im Forum von Pirat_O5 lautet „alle bis zum Tag der kommenden Landtagswahl stattfindenden LGV/LMV/LPT“. Dieser Änderungsantrag der GO muss erneut abgestimmt und angenommen werden, um die Fristen einhalten zu können.

Fristen:

Wie lange muss man Mitglied sein, um Stimmrecht an der LGV zu bekommen?
Momentan muss man laut GO 4 Wochen Mitglied sein um das aktive Wahlrecht auf der LGV
zu besitzen. Für das passive Wahlrecht gelten keine Fristen. Verkürzt sind es 2 Wochen also
spätestens am Freitag, 2 Dezember.
Bis wann kann ich meinen Antrag einreichen?
Anträge sind laut GO bis spätestens 4 Wochen vor der LGV zu stellen. Alternative oder
widersprechende Anträge dazu können bis 2 Wochen vor der LGV gestellt werden.

Verkürzt sind es 7 Tage vor der LGV und für Gegen- und Änderungsanträge bis 2 Tage vorher.
Bis zum Samstag, 9. Dezember um 0 Uhr und bis zum 14. Dezember um 0 Uhr.

Wir bitte Sie jedoch Anträge und Kandidaturen möglichst früh bekannt zu geben, damit eine
breite Diskussion möglich ist.

Es werden keine Kandidaten gewählt, es ist eine reine Programm LGV.
Mit freundlichem Ahoy
die Landesgeschäftsführung
Piratenpartei Kärnten